10.07.2014 Wichtige Satzungsänderung auf der Jahreshauptversammlung am 27. Juni 2014

von Norbert Lamers

Die Mitglieder haben auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung folgende Satzungsänderung bzw. Ergänzung beschlossen:

§ 11 a

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist binnen einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich, wobei diese schriftlich an ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes zu richten ist.