2G auf Anton-Riepe-Sportstätte

Aufgrund der Coronaschatzverordnung des Landes NRW vom 24.11.2021, gilt auf der Anton-Riepe-Sportstätte der Sportvereinigung 1923/27 e. V. Bedburg-Hau für alle Personen die älter als 15 Jahre sind ausnahmslos die

2G Regel (Geimpft oder Genesen)

Das heißt, alle Personen ab 16 Jahre (Spieler, Betreuer, Gäste, Besucher), welche die Sportstätte betreten, müssen jederzeit eine vollständige Immunisierung gegen SARS-CoV-2 (Covid-19, Coronavirus) mittels Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis ggü. den Vereinsfunktionsträgern der SV 1923/27 e. V. Bedburg-Hau bescheinigen können. Diese Nachweise müssen stichprobenhaft kontrolliert werden.

Sollte kein Nachweis vorgelegt werden können, sind die Funktionsträger des Vereins dazu befugt, die entsprechenden Personen der Anlage zu verweisen!

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind aufgrund der Schultestungen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre – ab 14 Jahre ist ein (Schüler)-Ausweis auf Verlangen vorzuzeigen.