Mitgliedschaft

Die SV Bedburg-Hau hat sich in den letzten Jahren um einen stabilen und familienfreundlichen Beitrag bemüht. Mit 10,00€ für Erwachsene und 8,00€ für Kinder und Jugendliche liegen wir eher im unteren Drittel der Skala vergleichbarer Vereine. Der ermäßigte Beitrag für Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr liegt ebenfalls bei 8,00€ pro Monat.

Weiterhin ist bei uns mit einer Mitgliedschaft auch mehrfaches Sporttreiben möglich, d. h. für einen Beitrag kann man sich bspw. beim Tischtennis und beim Fußball anmelden und beide Sportarten parallel betreiben.

Jedes Vereinsmitglied bzw. der gesetzliche Vertreter hat mit Einreichung seines Aufnahmeantrages die Vereinssatzung anerkannt. Die aktuelle Satzung, können Sie hier einsehen und bei Bedarf auch ausdrucken.

Als „Familienbeitrag“ gilt die Regelung, dass das 4. (und jedes weitere) Mitglied einer Familie auf Antrag beitragsfrei gestellt werden kann. Es zahlen also immer nur maximal drei Familienmitglieder ihren Beitrag an die SV Bedburg-Hau.

Bei Fragen zu ihrem Mitgliedsbeitrag oder zum Verfahren der Abbuchung pp. wenden Sie sich bitte an den Hauptgeschäftsführer, Svetislav Stefanovic (Kontaktdaten siehe unten). Anschriftenänderungen etc. teilen Sie bitte auch dem Verein mit.

Aushang_Beitragsanpassung_2024 

Beitragsklassen und Beitragshöhen

– 01 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren – 8,– € / Monat

– 02 Erwachsene ab 18 Jahre – 10,– € / Monat

– 03 Erwachsene ab 60 Jahre – 8,– € / Monat

– 04 Beachvolleyball (ab 14 Jahre) *1  – 60,– € / Jahr

– 05 Ehrenmitglieder – Beitragsfrei

– 06 Familienmitglieder ab dem 4ten Mitglied *2 – Beitragsfrei

*1 Die Beitragsklasse 04 erlaubt es dem Mitglied, ausschließlich die Beachvolleyballanlage auf der Anton-Riepe-Sportstätte für die Saison von April bis September zu nutzen. Weitere Sportarten können nur nach Übertritt in eine der regulären Sportabteilungen ausgeübt werden. Der Übertritt ist einem Mitglied des Hauptvorstands anzuzeigen.
*2 Für die Beitragsklasse 06 gilt ab dem 4. Vereinsmitglied einer Familie besteht Beitragsfreiheit, sofern das 3. und weitere Mitglieder der Familie Kinder oder Jugendliche bis 18 Jahre sind.

Mitgliedsantrag

Bitte verwendet unseren neuen digitalen Aufnahmeantrag, dieser kann auf elektronischen Wege direkt an den Hauptgeschäftsführer versendet werden.

DIGITALE ONLINE-VERSION ZUM DIGITALEN VERSAND PER E-MAIL:

Digitaler_Aufnahmeantrag

Die digitale Version bitte an folgende E-Mail Adresse versenden – Mailto: svetislav.stefanovic@sv-b.de

DRUCKBARE VERSION ZUM VERSAND PER POST:

Druckbarer_Aufnahmeantrag

Die ausgedruckte Version bitte an folgenden Empfänger versenden:

SV 1923/27 e.V. Bedburg-Hau
Herrn Svetislav Stefanovic
Johannesstr. 16

47551 Bedburg-Hau

Einverständniserklärung Foto- und Videoaufnahmen

Die folgende Einverständniserklärung ist notwendig, damit wir Fotos und Videoaufnahmen von unseren Vereinsmitgliedern auf den gängigen Socialmedia Plattformen (Instagram, Facebook, WhatsApp) und in unserem gedruckten Vereinsheft veröffentlichen dürfen.

Einverständniserklärung_Foto_Video

Spielberechtigung Fußball

Für die Teilnahme am Spielbetrieb in der Fußballabteilung, ist eine Erteilung der Spielberechtigung durch den Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik Verband erforderlich. Das folgende Dokument ist separat vom Mitgliedsantrag auszufüllen und durch die zuständigen Gemeinde- / Stadtverwaltung zu bestätigen. Der bestätigte Antrag kann dem zuständigen Trainer oder der Fußballabteilung übergeben werden.

WFLV Antrag auf Spielberechtigung

KÜNDIGUNG

Für den Fall, dass Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft kündigen möchten, bitten wir um Kündigung in Textform bis max. 4 Wochen vor Quartalsende. Diese richten Sie ebenfalls an den Hauptgeschäftsführer:

SV 1923/27 e.V. Bedburg-Hau
Herrn Svetislav Stefanovic
Johannesstr. 16

47551 Bedburg-Hau

Mailto: svetislav.stefanovic@sv-b.de

Wir möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine, ggü. Trainern, Betreuer oder Abteilungsleitern der Fachabteilungen ausgesprochene Kündigung, NICHT akzeptiert werden kann!

Des Weiteren kommt es gerade bei der Beendigung der Spielberechtigung der Fußballer ab und an zu Missverständnissen. Die Abmeldung vom Spielbetrieb beim Fußballverband durch Vertreter der Fußballabteilung ist NICHT gleichbedeutend mit einer Kündigung der Vereinsmitgliedschaft. Diese muss schriftlich und ausdrücklich wie oben beschrieben ggü. dem geschäftsführenden Vorstand erfolgen!