18.01.2011 Verwaltungsgericht Münster bremst Landesregierung in Düsseldorf

Gross war die Entrüstung Mitte letzten Jahres bei den Bedburg-Hauer Vereinen, als die Medien über die weiteren geplanten Sparmaßnahmen der Gemeinde Bedburg-Hau berichteten. So sollten die Zuschüsse der Gemeinde auch für unseren Verein von derzeit 75 % schrittweise auf 50 % gekürzt werden.
Ein gemeinsamer „runder Tisch“ mit den Vertretern der politischen Parteien, der Verwaltung sowie den sporttreibenden Vereinen brachte zunächst Klarheit darüber, dass  im Hinblick auf die zwischenzeitlich geänderte gute Finanzlage der Gemeinde eine einvernehmliche Lösung zur Zufriedenheit aller Beteiligten gesucht werde.
Ortsvorsteher Manfred Opgenorth ging sogar so weit, auf der Sitzung der Hauer Vereine zu verkünden, dass sich zukünftig für die Vereine nichts ändern werde.

Der eingebrachte Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung, wonach die Gemeinde Bedburg-Hau ca. 2 Millionen EURO weniger vom Land zu erwarten habe, schlug dann jedoch wie ein Blitz ein, so dass ein weiteres Gespräch seitens der Gemeinde Bedburg-Hau Anfang Januar 2011 zunächst einmal abgesagt wurde.

Heute hat dann das Landesverfassungsgericht in Münster per einstweiliger Anordnung den Nachtragshaushalt der Landesregierung gestoppt.

Die Folgen sind weitreichend und noch nicht absehbar.
Was dieses für unseren Verein bedeutet, „steht in den Sternen“.